Allgemeine Geschäftsbedingungen der inceptionagency
inceptionagency (Inhaber Ferdinand Leopold Gruber)
Nikolaus-Geiger-Straße 26
89415 Lauingen, Deutschland
Telefon: +49 9072 6044 998
E-Mail: info@inceptionagency.de
Es gilt deutsches Recht. Die AGB in deutscher Schriftform finden ebenfalls Geltung für europäische und internationale Geschäfte.
1. Allgemeine Regelungen
1.1 Geltungsbereich, Form
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Kunde) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen inceptionagency und seinen Kunden. Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer gem. § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Die AGB gelten für sämtliche Leistungen, insbesondere für Verträge über Immobilienvisualisierungen, deren Erstellung und Verkauf. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen Fassung als Rahmenvereinbarung, also auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass inceptionagency in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als inceptionagency ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und inceptionagency dem nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit im Sinne dieser AGB schließt Schrift- und Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) ein. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
1.2 Vertragsschluss, Leistungsfristen
(1) Angebote von inceptionagency sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn inceptionagency dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat, an denen inceptionagency sich seine Eigentums- und Urheberrechte vorbehält.
(2) Eine Bestellung durch den Kunden, z.B. per E-Mail auf eine Offerte hin, gilt als verbindliches Vertragsangebot, sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt. Dazu ist das Angebot zu unterzeichnen und zurückzusenden. inceptionagency ist berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 7 Tagen nach seinem Zugang anzunehmen. Dies geschieht in der Regel in Textform per Auftragsbestätigung.
(3) Etwaige Leistungsfristen werden individuell vereinbart. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Leistungsfrist ca. zwei Monate und ist von der Mitwirkung des Kunden abhängig.
1.3 Preise, Leistungen und Zahlungsbedingungen, Gegenansprüche
(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die vereinbarten Preise, insbesondere des zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Je nach Angebot beinhaltet ein ausgewiesener Pauschalpreis nicht solche Leistungen, die auf Zeitbasis erbracht werden.
(3) Die jeweilige Vergütung ist zu zahlen innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsstellung. Im Einzelfall kann auch eine (anteilige) Zahlung ab Abnahme oder Zwischenabnahme vereinbart werden. Dies wird im Angebot dann entsprechend ausgewiesen.
(4) inceptionagency ist jederzeit berechtigt eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen.
(5) Mit Ablauf der siebentägigen Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Die Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. inceptionagency behält sich insbesondere die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.
(6) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln bleiben die Gegenrechte des Kunden insbesondere unberührt. inceptionagency ist berechtigt die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde die fällige Vergütung bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil der Vergütung zurückzubehalten.
1.4 Haftung
(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von inceptionagency, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet inceptionagency nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Absätze (1) und (2) gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von inceptionagency, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit inceptionagency einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit inceptionagency und der Kunde eine Vereinbarung über eine Beschaffenheit getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
1.5 Geheimhaltung
(1) „Vertrauliche Informationen" sind der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen über Geschäftsvorgänge der betroffenen anderen Partei soweit diese als „vertraulich" gekennzeichnet sind, insbesondere, jedoch nicht ausschließlich Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVDs, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Daten, die Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien.
(2) Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende Vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von 12 Monaten fort.
(3) Beide Parteien verpflichten sich, die Angestellten und/oder Dritte angemessene Geheimhaltungspflichten aufzuerlegen.
(4) Die Geheimhaltungspflicht nach Abs. 2 gilt nicht für Informationen,
a) die der jeweils anderen Partei bei Abschluss des Vertrags bereits bekannt waren,
b) die zum Zeitpunkt der Weitergabe durch die inceptionagency bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt,
c) die die jeweils andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat,
d) die die jeweils andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser Vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen,
e) die die jeweils andere Partei selbst ohne Zugang zu den Vertraulichen Informationen des Kunden entwickelt hat, f) die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen. Soweit zulässig, wird die hierzu verpflichtete Partei die jeweils andere Partei hierüber so früh wie möglich informieren und sie bestmöglich dabei unterstützen, gegen die Pflicht zur Offenlegung vorzugehen.
(5) Werden inceptionagency vertrauliche Informationen von dritter Seite bekannt gemacht, hat sie den Kunden hierüber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
1.6 Subunternehmer
Die Einschaltung Dritter (Subunternehmer) durch die inceptionagency ist ohne Zustimmung des Kunden zulässig.
1.7 Referenzkunde und Referenzprojekte
inceptionagency wird berechtigt, den Kunden als Referenzkunden (z.B. online, auf der eigenen Unternehmenswebseite, inkl. dessen Firmenlogo) zu benennen und die Projektergebnisse, insbesondere die Visualisierungen, auf der eigenen Webseite, anderen öffentlichen Auftritten, in Marketingmaterialien, zu Referenzzwecken und zu Marketingzwecken zu verwenden. Der Kunde räumt inceptionagency zu diesem Zweck ein einfaches, unbefristetes, unentgeltliches Nutzungsrecht ein, das Firmenlogo, den Namen und die Projektergebnisse zu verwenden.
1.8 Ordentliche Kündigung
(1) Soweit ein Dauerschuldverhältnis vereinbart wird ist das Verhältnis befristet für die Dauer von 12 Monaten ab Vertragsschluss vereinbart. Anschließend verlängert sich die Laufzeit automatisch für jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Festlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums gekündigt wird.
(2) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
1.9 Kündigung aus wichtigem Grund
(1) Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor,
- wenn über das Vermögen der anderen Vertragspartei das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgelehnt wird oder
- der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Mahnung seitens inceptionagencys nicht fristgerecht nachkommt,
- eine Partei eine Leistungsfrist nicht einhält und eine von der anderen Partei gesetzte, angemessene Nachfrist fruchtlos verstrichen ist, es sei denn, die Partei hat die Verzögerung nicht zu vertreten (z.B. im Falle einer nicht fristgerechten Bereitstellung der Homepage aufgrund einer unterlassenen oder fehlerhaften Mitwirkung des Kunden).
(3) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
1.10 Rechtswahl und Gerichtsstand, weitere Bestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des jeweils abgeschlossenen Vertrages und der geltenden Bedingungen einschließlich der Vereinbarung über die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform.
(2) Sollte eine Bestimmung des jeweils abgeschlossenen Vertrages und der geltenden Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
(3) Für diese Kunden und die Vertragsbeziehung zwischen inceptionagency und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts.
(4) Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten inceptionagencys Geschäftssitz in Lauingen. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer i.S.v. §14 BGB ist. inceptionagency ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
2. Besondere Regelungen für die Werkleistungen
2.1 Leistungsgegenstand
(1) Ergänzend zu den Regelungen dieser AGB finden die §§ 631 ff. BGB Anwendung.
(2) inceptionagency prüft nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit von Kundenangaben, es sei denn dies wurde ausdrücklich vereinbart. inceptionagency prüft auch nicht, ob die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten, Inhalte und Informationen oder deren Verwendung gegen Rechte Dritter verstoßen.
(3) Gegenstand der Werkleistung ist grundsätzlich nicht die Rechtmäßigkeit der Datenerhebung und Datenverarbeitung von Dritten durch den Kunden.
2.2 Leistungen von inceptionagency
(1) Der Leistungsumfang regelt sich nach den jeweiligen Vereinbarungen, insbesondere dem jeweiligen Angebot und ggf. in Bezug genommenen Preis- und Leistungsvereinbarungen von inceptionagency. Von inceptionagency erstellte Inhalte, die nicht Bestandteil eines Pauschalpreises oder eines Angebots sind werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
(2) Soweit nicht anders vereinbart verpflichtet sich inceptionagency, in Absprache mit dem Kunden, ein Konzept und Projektmanagement für die Erstellung der Immobilienvisualisierungen zu entwickeln und zu erstellen.
(3) Maßgeblich für die Definition des Leistungsumfangs ist dabei die Leistungsbeschreibung, die sich aus Angebot und weiteren Dokumenten und Absprachen ergibt.
(4) Der Kunde ist berechtigt, Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs schriftlich zu verlangen. inceptionagency wird die gewünschten Änderungen nach tatsächlichem Zeitaufwand gegen einen vereinbarten Aufpreis umsetzen.
(5) inceptionagency wird dem Kunden die Visualisierung zur Verfügung stellen.
2.3 Mitwirkung und Leistungen des Kunden
(1) Der Kunde stellt inceptionagency unverzüglich, eigenverantwortlich die zur Erstellung der Visualisierung erforderlichen Inhalte zur Verfügung, soweit diese nicht von inceptionagency gemäß dem Angebot selbst erhoben werden. inceptionagency ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der Erstellung der Visualisierung verfolgten Zweck zu erreichen oder ob sie frei von Rechten Dritter sind.
(2) Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere alle nach dem Wunsch des Kunden zu verwendende Texte, Photographien, Grafiken,Tabellen und Dateien.
(3) Die in Abs. 1 und 2 umschriebenen Daten die vom Kunden beizubringen sind, werden inceptionagency in der vorab vereinbarten, digitalen Form und dem gemeinsam festgelegten Format zur Verfügung gestellt. Stellt der Kunde die Daten in einer anderen als der vereinbarten Form zur Verfügung, wandelt inceptionagency diese gegen Vergütung gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis um.
(4) Die oben aufgelisteten Mitwirkungspflichten sind nicht abschließend. Der Kunde hat stets unverzüglich seiner Mitwirkungspflicht nachzukommen.
(5) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht fristgerecht nach, so trägt er die daraus entstehenden Mehrkosten.
2.4 Abnahme
(1) inceptionagency wird dem Kunden die Endversion der Visualisierung zugänglich machen. Je nach Leistungsumfang geschieht dies durch Zusenden eines Links, durch das Übergeben von Zugangsdaten oder Übersendung der Visualisierung.
(2) Dadurch erhält der Kunde die Möglichkeit, die Visualisierung 7 Kalendertage zu prüfen. Die Testphase ermöglicht dem Kunden eine Überprüfung der Funktionsfähigkeit und Vertragsmäßigkeit der Visualisierung und eine Prüfung auf etwaige sonstige Mängel hin.
(3) Darüber hinaus erhält der Kunde eine Anpassungsmöglichkeiten am Visualisierungsobjekt. Dabei bietet inceptionagency dem Kunden die Möglichkeit, die von inceptionagency erstellten Visualisierungen bis zu drei Mal wunschgemäß anzupassen. Im Einzelfall können auch weniger oder mehr Anpassungen vereinbart sein. Diese Anpassungen können Änderungen am Mobiliar, an sonstigen Details am Objekt oder andere spezifische Anpassungen umfassen. Nach dem letzten Anpassungsvorgang behalten wir uns das Recht vor, zusätzliche Anpassungen zu verweigern oder gesondert zu berechnen. Der Kunde ist verpflichtet, bereits die erste Version auf etwaige Mängel zu prüfen und auf diese hinzuweisen. Verlangt der Kunde eine Anpassung gemäß diesem Absatz und weist nicht auf Mängel hin, gilt das Werk insoweit als abgenommen.
(4) Der Kunde wird während der Testphase auftretende Fehler inceptionagency schriftlich anzeigen.
(5) Zeigt der Kunde im Rahmen der Testphase oder einer auf sich die Behebung eines Fehlers anschließende Prüfungsfrist schriftlich keine Mängel an, gilt die Leistung als abgenommen.
(6) inceptionagency übernimmt grundsätzlich keine Verantwortung für Server, die Datenleitungen, den Internet-Zugang der Nutzer etc.
2.5 Nutzungsrechte, Namensnennung, Veränderung der Projektergebnisse
(1) Aufschiebend bedingt mit Zahlung der geschuldeten Vergütung und unbeschadet der Ziffer 1.7. räumt inceptionagency dem Kunden im Übrigen das ausschließliche und unbeschränkte Recht ein, die erstellte Visualisierung zu nutzen, insbesondere diese zu vervielfältigen und zu verbreiten sowie Dritten zur Verwendung zu überlassen. Diese Rechtegewährung umfasst sämtliche urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an der Visualisierung ab deren jeweiligen Entstehung. Insbesondere an bei der Erstellung genutzten Software erhält der Kunde keine Rechte.
(2) Das Recht an von Dritten bezogenen Leistungen (insbesondere Grafiken von Dritten) wird jedoch nur insoweit unbeschränkt eingeräumt, wie inceptionagency dies einzuräumen befugt ist. Insbesondere von Dritten bezogene Grafiken dürfen häufig nicht exklusiv genutzt werden. Darüber hinaus ist eine Übertragung auf Dritte von Nutzungsrechten bei diesen Leistungen ausgeschlossen.
(3) Der Kunde wird die inceptionagency auf der Visualisierung als Urheber benennen. inceptionagency hat jederzeit das Recht, die Unterlassung der Namensnennung zu verlangen.
(4) Der Auftraggeber ist auch berechtigt, die Visualisierung zu bearbeiten, nachträglich zu ändern, zu ergänzen, zu erweitern, ganz oder teilweise auszutauschen oder zu löschen, sie selbst oder durch andere Dritte umzugestalten, zu zerlegen, neu zusammenzusetzen oder in andere Sprachen zu übersetzen.
2.6 Gewährleistung
(1) inceptionagency gewährleistet, dass die Visualisierung, vertragsgemäß erstellt ist und keine Mängel aufweist, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten oder dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern.
(2) inceptionagency erbringt Gewährleistung vorrangig durch Nachbesserung oder Lieferung eines fehlerfreien Programmstandes oder einer fehlerfreien Dokumentation. Gelingt die Beseitigung eines gerügten Mangels innerhalb angemessener Frist nicht, so kann der Kunde nach zwei aufeinanderfolgenden Nachbesserungsversuchen die Rechte gemäß §§ 634, 635 BGB geltend machen oder nach fruchtlosem Ablauf einer inceptionagency zur Mängelbeseitigung schriftlich gesetzten angemessenen Frist die Mängelbeseitigung selbst oder durch Dritte ausführen lassen.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate beginnend mit der Abnahme.
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